Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Für alle Lieferungen/Leistungen der Jacobs Garten- und Landschaftsbau GmbH an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Jacobs Garten- und Landschaftsbau GmbH, Inhaber: Lorenz Jacobs, Hansestraße 10, 27432 Bremervörde, Handelsregister: Amtsgericht Tostedt, HRA 100898.
Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren/Dienstleistungen ab.
Preise und Versandkosten
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
Vermeidbare Zusatzkosten
Leerfahrt: 119,- € (inkl. MwSt.) pauschal.
Wartezeiten: 47,60 € (inkl. MwSt.) je angefangene halbe Stunde.
Sortierkosten bei Fehlbefüllung: 69,02 € (inkl. MwSt.) je Stunde.
Die Containergestellung beinhaltet eine Standzeit von sieben Tagen. Ab dem
achten Tag fallen 3,57 € (inkl. MwSt.) Mietkosten/Container/Tag an.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb unserer angegebenen Lieferzonen.
Alle Lieferungen werden – soweit nicht anders angegeben – von dem Containerdienst der Lorenz Jacobs Garten- und Landschaftsbau GmbH ausgeführt.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt mittels der angegebenen Zahlungsmöglichkeiten.
Sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart werden, sind Rechnungen mit Zugang fällig und sofort ohne Abzug zahlbar.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Sicherung des Containers
Die Verkehrssicherungspflicht für die zur Verfügung gestellten Behälter (Warneinrichtung, Beleuchtung, Absperrung usw.) obliegt dem Besteller. Erforderliche behördliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen hat der Besteller vor der Behältergestellung auf eigene Kosten einzuholen. Für die unterlassene Sicherung der Behälter oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der Besteller. Er hat den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Alternativ:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.