Das darf rein
- Fliesen
- Keramik
- Ytong/Gasbeton
- Estrich/Putz/Mörtel
- Kalksandstein
- Beton
- Ziegelsteine
Das darf nicht rein
- Folien
- Mineralwolle
- Asbest
- Holz
- Papier/Pappe
- Asphalt
- Gefährliche Stoffe
Lieferbedingungen
Hinweise für den Stellplatz
Bitte stellen Sie sicher, dass unser Containerfahrzeug problemlos den gewünschten Stellplatz erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Durchfahrtsbreite von 3 m und eine Mindesthöhe von 4,5 m.
Bitte beachten Sie auch, dass unsere Fahrzeuge mit dem befüllten Container bis zu 26 t schwer sein können bzw. die Achslasten 12 t nicht übersteigen dürfen.
Der Untergrund muss demnach eine entsprechende Beschaffenheit aufweisen, um Schäden jeglicher Art zu vermeiden. Das gilt für den Stellplatz und die Zuwegung.
Sollten die Voraussetzungen für das Abstellen des Containers nicht möglich sein, müssen wir Ihnen leider die Fehlfahrt berechnen. Sollte es für unsere Fahrer zu vermeidbaren Wartezeiten kommen, müssen wir Ihnen diese leider für jede angefangene halbe Stunde in Rechnung stellen.
Hinweise für den Stellplatz auf öffentlichem Grund
Sobald der Container auf öffentlichem Grund steht (Parkplätze, Rad-und Gehwege, etc.), benötigen Sie eine Abstellgenehmigung, die Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde beantragen können.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation der Abstellgenehmigung mit Ihrer Gemeinde. Die Kosten werden individuell berechnet.
Bitte sichern Sie den Container entsprechend, sodass er auch im Dunkeln von z.B. Radfahrern gesehen wird, um so Unfälle zu vermeiden.
WICHTIG: Ohne eine gültige Abstellgenehmigung der Behörde, dürfen unsere Fahrer den Container nicht stellen und müssen diesen wieder mitnehmen. Die angefallene Leerfahrt müssen wir Ihnen dann leider in Rechnung stellen.
Vermeidbare Zusatzkosten
Bitte helfen Sie uns und sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf, in dem Leerfahrten, Wartezeiten und Sortierarbeit durch Fehlbefüllung vermieden werden.
Das richtige Befüllen des Containers
- Die Container dürfen nur bis zur Bordkante befüllt werden.
- Bitte befüllen Sie die Container nur mit den erlaubten Materialien (siehe oben).
- Bitte befüllen Sie die Container gleichmäßig.
Material
Unter Fliesenschutt fallen alle mineralischen Materialien, die beim Umbau oder beim Abbruch von z.B. Bädern oder Sanitäranlagen anfallen. Dazu gehören hauptsächlich Fliesen, Keramik und Y-Beton.